AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestattungsverträge der Firma
Bestattungshaus Wiegmann & Maaz GbR mit Verbrauchern gemäß § 13 BGB

1. Bestattungsvertrag

1.1 Anwendungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf das gesamte
Vertragsverhältnis zwischen der Firma Bestattungshaus Wiegmann & Maaz
GbR (nachstehend der Bestatter genannt) und dem Verbraucher (nachstehend
Auftraggeber genannt) nach Eintritt eines Sterbefalles Anwendung.

1.2 Vertragsschluss

Der Bestattungsvertrag kommt mit der Unterzeichnung des
Bestattungsauftrages durch den Auftraggeber und dem Bestatter zustande.

1.3 Vollmacht

Mit dem Abschluss des Bestattungsvertrages verpflichtet sich der
Auftraggeber, dem Bestatter Vollmachten zur Regelung der für die Bestattung
erforderlichen Geschäftsbesorgungen im Verhältnis zu Behörden,
Sozialversicherungsträgern, Lebensversicherungen, Einrichtungen der
Bestattungsvorsorge des öffentlichen Rechts und des Privatrechts (z. B.
Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, Sterbekassen usw.) und sonstigen
Dritten (z. B. Kirchengemeinde, Organist, Trauerredner, Florist,
Zeitungsverlag für den Druck der Traueranzeige usw.) zu erteilen. Kommt der
Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, so fallen diese
Geschäftsbesorgungen dem Auftraggeber allein zur Last.

1.4 Vorrang der Individualabrede

Dem Auftraggeber und dem Bestatter bleibt vorbehalten, Individualabreden
abzuschließen. Individualabreden haben Vorrang vor den allgemeinen
Geschäftsbedingungen.

1.5 Erfüllungsgehilfen

Der Bestatter ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung der
vereinbarten Bestattungsleistung zu beauftragen.

2. Widerrufsrecht

2.1 Widerrufsbelehrung

Wird der Bestattungsvertrag außerhalb der Geschäftsräume des Bestatters
oder als Fernabsatzvertrag mit dem Auftraggeber geschlossen, so gilt
Folgendes:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag
zu widerrufen.Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des
Vertragsschlusses.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Firma
Bestattungen „Mustermann“ (Anschrift des Geschäftssitzes, Telefonnummer,
Telefaxnummer, E-Mail-Adresse) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B.
ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das
beigefügte Muster - Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie
die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der
Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir
von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der
zusätzlichen Kosten,die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der
Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt
haben) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrages
bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt
haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte
berechnet.Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der
Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag
zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der
Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten,
bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im
Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.- Ende der
Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses
Formular aus und senden Sie es zurück.)

An (Einzufügen durch den Unternehmer: Namen, Anschrift, Telefonnummer,
Telefaxnummer und die E-Mail-Adresse des Unternehmers):

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen
Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:- Beauftragt am
(*)/erhalten am (*) - Name des/der Auftraggeber(s)- Anschrift des/der
Auftraggeber(s)- Unterschrift des/der Auftraggeber(s) (nur bei Mitteilung
auf Papier)- Datum(*)

Unzutreffendes streichen.

3. Vergütung

3.1 Hauptleistungspflicht

Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Bestatter zur Zahlung
aller Bestattungskosten. Der Bestatter übernimmt nicht die Gewähr für die
Richtigkeit eines Kostenvoranschlages, es sei denn, dass der Auftraggeber
und der Bestatter verbindliche Preisabsprachen getroffen haben. Hiervon
ausgenommen sind Auslagen und Gebühren, die in der Regel erst nach
Vollendung der Bestattungsleistung der Höhe nach feststehen.

3.2 Höhe der Vergütung

Soweit der Bestatter und der Auftraggeber keine verbindlichen
Preisabsprachen getroffen haben, gilt die übliche Vergütung für die
Bestattungsleistung als vereinbart. Gleiches gilt sinngemäß für die nach
Abschluss des Bestattungsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem
Bestatter verabredeten Leistungsänderungen und/oderZusatzleistungen.

3.3 Abschlagszahlung

Dem Bestatter steht das Recht zu, Abschlagszahlungen für im Wesentlichen
vertragsgerecht erbrachte Teilleistungen (z. B. Abholung des Verstorbenen,
Überführung des Verstorbenen, Einsargung des Verstorbenen, hygienische
Versorgung des Verstorbenen usw.) zu verlangen. Für die Fälligkeit und
Verzinsung von Forderungen aus Abschlagsrechnungen gelten

3.4 und 3.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sinngemäß.3. 4 Fälligkeit

Soweit der Auftraggeber die Bestattungsleistung des Bestatters durch
ausdrückliche Erklärung oder schlüssiges Handeln nicht abnimmt, wird die
Vergütung fällig mit der Vollendung der Bestattungsleistung.

3.5 Verzinsung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der
Schlussrechnung des Bestatters den Zahlungsanspruch zu erfüllen. Nach
Ablauf dieserFrist gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Mit dem
Eintritt des Zahlungsverzuges ist der Zahlungsanspruch mit 5 Prozentpunkten
Zinsen über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

3.6 Rechte des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch den
Bestatter nicht bestritten wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der
Auftraggeber nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf den
Bestattungsvertrag beruht.

3.7 Sicherungsabtretung

Der Auftraggeber tritt hiermit seine Ansprüche gegen die zur Tragung der
Bestattungskosten Verpflichteten aus Geschäftsführung ohne Auftrag in
Verbindung mit den Landesbestattungsgesetzen, § 1968 BGB, § 1615 Abs. 2
BGB, § 1360 a Abs. 5 BGB, § 1361 Abs. 4 BGB und §§ 823, 844 BGB zur
Absicherung der Werklohnforderung aus dem Bestattervertrag an den Bestatter
ab, der die Abtretung hiermit annimmt. Die Wirksamkeit der
Sicherungsabtretung ist auflösend bedingt durch die vollständige Erfüllung
der Werklohnforderung des Bestatters gegen den Auftraggeber aus dem
Bestattungsvertrag. Leistet der Auftraggeber Teilzahlungen, so tritt der
Bestatter in Höhe der Teilzahlungen zur Vermeidung einer Übersicherung die
Ansprüche aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß 3.7 Satz 1 an den
Auftraggeber wieder ab, der die Rückabtretung hiermit annimmt. Der
Bestatter ist berechtigt, die Sicherungsabtretung gegenüber den zur Tragung
der Bestattungskosten Verpflichteten nach 3. 7 Satz 1 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen offenzulegen, sobald der Auftraggeber gemäß 3.5 der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Zahlungsverzug geraten ist.3.8
SozialamtDer Auftraggeber tritt seine sekundären Sozialhilfeansprüche aus §
74 SGB XII gegen den Sozialhilfeträger in Höhe der Eigenleistungen an den
Bestatter zur Absicherung seiner Werklohnforderung aus dem
Bestattungsvertrag ab, der die Abtretung hiermit annimmt. Die Wirksamkeit
der Abtretung ist aufschiebend bedingt durch die im Wesentlichen
vertragsgerechte vollständige Erbringung der Eigenleistungen des
Bestatters. Im Übrigen gilt 3.7 letzter Satz der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sinngemäß. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das
Verfahren nach § 74 SGB XII durch Vorlage aller ihm zur Verfügung stehenden
Unterlagen zu fördern und alle in diesem Zusammenhang notwendigen
Erklärungen und Anträge gegenüber dem Sozialamt abzugeben.

4. Beendigung des Bestattungsvertrages

4.1 Kündigung

Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Bestattungsvertrages ist
ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Bestatters und des
Auftraggebers, den Bestattungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

4.2 Vergütung

Wird der Bestattungsvertrag durch eine Kündigung des Bestatters aus
wichtigem Grund, der von dem Auftraggeber zu vertreten ist, gekündigt, so
hat der Auftraggeber dem Bestatter die vereinbarte Vergütung für die
bereits im Wesentlichen vertragsgerecht erbrachten Teilleistungen zu
zahlen.

4.3 Entgangener Gewinn

In Bezug auf die noch nicht erbrachten Eigenleistungen steht dem Bestatter
gegen den Auftraggeber ein Anspruch auf Zahlung eines pauschalisierten
entgangenen Gewinnes in Höhe von 20 % der Auftragssumme der noch nicht
erbrachten Eigenleistungen netto zuzüglich Mehrwertsteuer zu. Der
Auftraggeber kann den Nachweis führen, dass einentgangener Gewinn überhaupt
nicht entstanden oder wesentlich geringer ausgefallen ist.

5. Gewährleistung

5.1 Offensichtliche Mängel

Mängelansprüche des Auftraggebers für offensichtliche Mängel sind
ausgeschlossen, wenn er sie nicht binnen einer Frist von 3 Monaten seit
Vollendung der Bestattungsleistung dem Bestatter schriftlich anzeigt.

5.2 GewährleistungsfristDie Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, es sei
denn, dass der Bestatter Mängel arglistig verschwiegen hat. Die
Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die
Mängelansprüche entstanden und der Auftraggeber von den die Mängelansprüche
begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit
erlangen müsste.

5.3 HaftungIst der Bestatter zum Schadensersatz verpflichtet, tritt die
Ersatzpflicht bei leichter Fahrlässigkeit nur ein, wenn Leben, Körper,
Gesundheit oder wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Die
Haftungsbeschränkung nach 5.3 Satz 1 gilt auch für Schäden, die durch
Erfüllungsgehilfen des Bestatters verursacht und verschuldet wurden.

6. Verbraucherschlichtung

Unser Unternehmen beteiligt sich nicht an einem Schlichtungsverfahren nach
dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).

Streitigkeiten über den mit uns geschlossenen Vertrag und dessen
Ausführungen können jedoch vor der Schlichtungsstelle des Kuratoriums
Deutsche Bestattungskultur, Cecilienallee 5, 40474 Düsseldorf,
schlichtungsstelle@bestatter.de, 0211-1600810) verhandelt werden.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der
übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

7.2 Erfüllungsort

Der Erfüllungsort für die Leistungen der Vertragsparteien ist am
Geschäftssitz des Bestatters.

7.3 Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Rechtswahl gilt nur
insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des
Rechts des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt
hat, entzogen wird.